Umzug Arbeitgeber & Urlaub / Sonderurlaub

Aktuelle News & Tipps zu Ihrem Umzug

Zunächst muss man bemerken, dass es keine Rechtsgrundlage und keine Verpflichtung für Ihren Arbeitgeber gibt, sich an Ihren Umzugskosten zu beteiligen. Dennoch steuern viele Arbeitgeber einen nicht unerheblichen Teil dazu oder übernehmen die Kosten für den Umzug komplett. Es gibt zwar die Möglichkeit, aufgrund der Versetzung an einen weit entfernt liegenden Arbeitsort, eine Erstattung von Umzugskosten zu beanspruchen.

Arbeits,- und Tarifvertrag bei Umzug prüfen

Hier sollte jedoch der Einzelfall geprüft werden. Es ist auch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Arbeitgeber laut Gesetz bei einem Umzug Sonderurlaub gewähren muss. Zwar sehen einige Arbeits,- Tarifverträge die Gewährung von Sonderurlaub bei Umzug vor. Hier sollten Sie jedoch Ihren Arbeitgeber befragen ob Ihr Urlaub nicht auf einen besonders wichtigen Zeitraum fällt und wichtige Betriebsabläufe evtl. gefährdet sind und aufgrund dessen der Sonderurlaub abgelehnt wird.

Sonderurlaub bei Umzug

Nach § 616 BGB besteht nur Anspruch auf Sonderurlaub für unverschuldet, aus persönlichen Gründen, in eine Situation geratene, die eine vorübergehende Verhinderung zur Folge hat. Das ist zum Beispiel der Fall bei Geburt, Tod von nahen Verwandten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihren Betriebsrat zu diesem Thema zu befragen. Die meisten Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst haben laut §29 Tarifverordnung Anspruch auf einen Tag Urlaub bei Umzug.

Wir empfehlen, Ihren Umzug rechtzeitig zu planen, auf Diplomatie zu setzen und mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig das Gespräch zu suchen.

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